1. Studenten Frontslider sacrum Axis solarplexus Latissimus

Zulassung zum MSc Lehrgang

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Das bedarf einer Schlagzeile:

Physiotherapeut*innen auch ohne BSc zum Unilehrgang MSc Osteopathie zugelassen!


Wir freuen uns riesig!


Nach mittlerweile über einem Jahr
, in dem ständig das Gegenteil gesagt wurde, hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) folgende Erkenntnis gewonnen:
Nach internationalen Standards sind Diplome nach sechssemestriger Ausbildung an postsekundären Bildungseinrichtungen der ersten Stufe im Bologna System (Bachelor-Ebene) zuzuordnen. 
Demnach haben Absolvent*innen von Diplomausbildungen einer medizinisch-technischen Akademie grundsätzlich dieselben Zugangsberechtigungen zu Masterausbildungen wie Absolvent*innen entsprechender FH-Bachelorstudiengänge. Der Zugang ist dabei offen für „fachlich in Frage kommende“ bzw. „facheinschlägige“ Masterstudien.
Somit gibt es wieder auch für Physiotherapeut*innen mit Diplomabschluss
die Möglichkeit, die Osteopathieausbildung mit dem MSc abzuschließen, ohne vorher einen Bachelor-Titel erwerben zu müssen!

Herzliche Grüße

euer WSO Office Team

 

Umfrage

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Liebe Studiernde ab Abschluss 4. Kursjahr!
Herr Andreas Luger, Student an der FH Innsbruck,
bittet euch um Mithilfe!

"Im Zuge meines Masterstudiums für Osteopathie an der FHG-Innsbruck möchte ich eine Umfrage unter österreichischen OsteopathInnen durchführen, um Ihre Sichtweisen zu evidenzbasierter Praxis zu beleuchten.

Hierzu kommen Fragen aus einem standardisierten Fragebogen zum Einsatz.
An der Umfrage teilnahmeberechtigt sind Personen
nach Abschluss des 4. Jahres, die in Österreich osteopathisch tätig sind. 
Vielen Dank!"

Link zur Umfrage: https://ww3.unipark.de/uc/luger_FHG-Innsbruck/5ea1/

 

 

Endspurt

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Wir wünschen euch alles Gute für die Prüfungen!

Impfzertifikat ab 1.2.22 nur noch 6 Monate gültig

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Bitte beachtet, dass die Gültigkeit des Impfzertifikats am 1.2.22 nach bereits 6 Monaten abläuft.
Vom 2. Stich weg können daher nur mehr sechs Monate dazugerechnet werden!

Aktueller Stand an der WSO in Bezug auf das SARS-CoV2 Virus (1121)

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Kurse im Rahmen beruflicher Aus- und Weiterbildungen dürfen unter Einhaltung der behördlichen Maßnahmenverordnung stattfinden!

Distanz- und Hygienemaßnahmen beim Aufenthalt an der WSO!
Bei der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen während der noch bestehenden Pandemie sind die jeweils geltenden Regelungen des Epidemierechts, insbesondere das aktuell geltende COVID-19-Maßnahmengesetz, einzuhalten. Die generellen Maßnahmen für die weitere Eindämmung der Ausbreitung des Virus hier nochmals zusammengefasst:

FFP2 Maske bitte selbst mitbringen und tragen bei Bewegung im Raum, im Haus und beim Üben.
Hust-Schnäuz-Nies-Etikette: Nicht in die Handfläche husten oder niesen! Stattdessen ein Einmaltaschentuch oder die Ellenbeuge verwenden. Beim Husten/Niesen abwenden.
Hände waschen/desinfizieren!
Auf Händehygiene ist zu achten. (kein Händeschütteln, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände). In den Kursräumen steht Desinfektionsmittel bereit, das bitte regelmäßig benutzt werden soll. In den Sanitäranlagen stehen Handwaschbecken und Seife zur Verfügung.
Abstand halten!
Sofern es der Seminarablauf nicht anders erfordert, ist bitte ein Mindestabstand von
2 m einzuhalten! Gruppenbildung vermeiden! In den Pausenzonen und Liften Abstand halten.
Bei Krankheitsgefühlen zuhause bleiben!
Es liegt in unser aller Verantwortung, das Risiko einer Ansteckung gering zu halten. Daher zuhause bleiben und den Arzt kontaktieren.
Besondere Vorsicht für Risikogruppen!
Angehörigen einer Risikogruppe COVID-19 obliegt die Teilnahme an einem Präsenzkurs in Eigenverantwortung. Wir werden diesbezüglich nicht nachfragen und übernehmen keine Haftung.
Zutrittsregelungen
Die jeweils aktuell gültigen Zutrittsregelungen werden jeder Kursgruppe vor Kursbeginn per Mail geschickt.





Stand: ab 24.11.2021

Aktueller Stand an der WSO in Bezug auf das SARS-CoV2 Virus Stand 19.11.21

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Sobald es eine klare Maßnahmenverordnung gibt, werden wir die an der WSO gültigen Regelungen aktualisieren.

 

Absage Graduierungsfeier 2020

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Wir müssen euch schweren Herzens eine Entscheidung der Uni weiterleiten, die die Graduierungsfeier betrifft. Selbst der auf 18.09.20 verschobene Termin kann nicht stattfinden und ist somit abgesagt.

 

Auszug aus der Mitteilung:

 

Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen des Sommersemesters 2020 sind weiterhin bis Ende September 2020 digital durchzuführen. Konferenzen und Veranstaltungen der Donau-Universität Krems sind weiterhin ebenfalls bis Ende September 2020 nur digital möglich.

Der gänzliche Normalbetrieb der Donau-Universität Krems ist mit Oktober 2020 geplant - unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt relevanten Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Empfehlungen.

 

Hoffen wir, dass all diese Entscheidungen und Maßnahmen auch den gewünschten Erfolg bringen...